Einleitung

Der Einsatz von digitalen Tools bereichert Lehre & Lernen an Hochschulen. Digitale Tools sind für moderne und zukunftsfähige Lehr-/ Lernkonzepte und Prüfungsszenarien notwendig. Im Zuge des Digitalisierungsschubs in der Hochschullehre aufgrund von Corona haben sich Bekanntheit und Verbreitung digitaler Tools rasant gesteigert. Dennoch ist bei vielen aktuellen Tools ungeklärt, inwieweit sie datenschutzrechtlich unbedenklich in verschiedenen Lehr-Lernsettings verwendet werden dürfen.

Das untenstehende Positionspapier wurde von der Arbeitsgruppe Digitale Medien der Deutschen Gesellschaft für Hochschuldidaktik (dghd) in Kooperation mit der Gesellschaft für Medien in der Wissenschaft und weiteren Akteur:innen erarbeitet und von den Vorständen beider Gesellschaften unterstützt und publiziert. Es erläutert das Problem und fordert auf, einen Rahmen zu schaffen und Prozesse zu implementieren, die den rechtssicheren Einsatz digitaler Tools in der Lehre ermöglichen.

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1. Ausgangslage & Herausforderung

Der Einsatz von digitalen Tools bereichert Lehre & Lernen an Hochschulen. Digitale Tools sind für moderne und zukunftsfähige Lehr-/ Lernkonzepte und Prüfungsszenarien notwendig.

So können beispielsweise interaktive Whiteboards, Audience Response Systeme, Kollaborations- und Kommunikationstools in allen Phasen des Lernprozesses gewinnbringend eingesetzt werden, verschiedene Lernaktivitäten unterstützen und didaktische Methoden sinnvoll ergänzen. Lernförderliche Effekte für Motivation und Aktivierung Studierender, zur Erarbeitung und Strukturierung von Wissen sowie bei Feedback und Reflexion des Lernerfolgs sind bildungswissenschaftlich gut untersucht. Digitale Tools ermöglichen synchrone und asynchrone Lehr-/ Lernformate, eine ortsunabhängige Teilhabe und sie befördern neue Interaktions- und Diskursformate. Darüber hinaus trägt der planvolle, verantwortliche und kritische Umgang mit digitalen Technologien zur Entwicklung gesellschaftlich und beruflich relevanter Future Skills bei.

Im Zuge des Digitalisierungsschubs in der Hochschullehre aufgrund von Corona haben sich Bekanntheit und Verbreitung digitaler Tools rasant gesteigert. Lernmanagement- und Videokonferenzsysteme sind nun praktisch flächendeckend im Einsatz; Plattformen für Vorlesungsaufzeichnungen und Lernvideos wurden massiv ausgeweitet. Immer mehr Lehrende setzen bei der didaktischen Gestaltung ihrer Lehrveranstaltungen digitale Tools ein. Studierende fragen solche Werkzeuge aktiv nach. Hochschul- und mediendidaktische Supporteinrichtungen haben vermehrt Qualifizierungs- und Beratungsangebote zu digitalen Tools in ihr Portfolio aufgenommen.

Der gesteigerten Einsatzdichte und Nachfrage steht eine kritische Rechtsunsicherheit auf Seiten der Lehrenden und Mitarbeitenden der Supporteinrichtungen gegenüber. Bei vielen aktuellen Tools ist ungeklärt, inwieweit sie datenschutzrechtlich unbedenklich in verschiedenen Lehr-Lernsettings verwendet werden dürfen. Aufgrund fehlender klarer Vorgaben oder Empfehlungen hat sich an zahlreichen Hochschulen ein „Graubereich“ etabliert. In diesem werden digitale Tools ohne offizielle Freigabe in Eigenverantwortung einzelner Akteur*innen eingesetzt. Verbindliche Auskünfte im Vorfeld einer Lehrveranstaltung sind aufgrund von langen Prüfzeiten (u.a. bedingt durch Kapazitätsengpässe) bei den zuständigen Stellen oft nicht möglich.

Die Prüfung von Tools ist aufwändig. Die Herausforderung besteht zunächst einmal in der Komplexität der verschränkten Perspektiven und Stakeholder. Eine Güteprüfung digitaler Tools muss mindestens drei Ebenen einschließen:

  • Didaktische Ebene: Hochschuldidaktik und Mediendidaktik (z.B. Welchen didaktischen Mehrwert hat der Einsatz des Tools?)
  • Technisch-Infrastrukturelle Ebene: Integration in Hochschul-IT-Landschaft, Cloudsystem (z.B. Mit welchem Ressourcenaufwand ist der Betrieb und die Nutzung verbunden?) 
  • Rechtliche Ebene: Datenschutz, Datensicherheit, Urheber- & Persönlichkeitsrecht (z.B. Unter welchen Bedingungen darf das Tool vor dem Hintergrund der gesetzlichen Regelungen genutzt werden?) 

Allzu oft sind die Expertisen in diesen Ebenen strukturell und personell voneinander getrennt. Es ist eine wechselseitige Annäherung und gegebenenfalls ein zusätzlicher Kompetenzaufbau erforderlich, um einen ganzheitlicheren Blick zu eröffnen. Dabei kann an der vorhandenen Bereitschaft und ersten Ansätzen angeknüpft werden, didaktische Begründungen für den sinnhaften Einsatz von Tools um datenschutzrechtlich relevante Angaben (z.B. Datenklassen, Dateispeicherort, Anmeldeverfahren) zu ergänzen. Verbindliche Checklisten, Raster und/oder Orientierungshilfen wären hierbei hilfreich, um Prüfungsverfahren transparent zu machen. Allerdings sind die angesprochenen Stellen sowohl im Datenschutz als auch in der Hochschuldidaktik mit den bestehenden Aufgaben in der digitalen Lehre voll ausgelastet. 

Erschwerend kommt hinzu, dass Softwareanbieter*innen jederzeit ihre Bedingungen ändern können. D.h. es bedarf eines kontinuierlichen Prozesses, der auch versionsübergreifend Veränderungen im Blick behält. Zudem ist bei einzelnen Softwareanbieter*innen das Problembewusstsein für die datenschutzrechtlichen Anforderungen an Hochschulen zu gering ausgeprägt. Die Bereitschaft, Datenverarbeitungsprozesse anzupassen, um den Standards zu genügen, ist ausbaufähig. Dabei könnte gerade eine Selbstverpflichtung einzelner Softwareanbieter*innen, Tools für die Lehre datenschutzkonform anzubieten, einen Wettbewerbsvorteil darstellen. Dies muss transparent dargestellt werden und leicht überprüfbar sein (z. B. durch Gütesiegel, Zertifikate).

Diese Herausforderungen sind akut und eine Lösung ist dringlich. In den kommenden Monaten stehen auf Länderebene und an zahlreichen Hochschulen entscheidende Weichenstellungen für den postpandemischen Lehrbetrieb an. Vielerorts laufen coronabedingte Ausnahmegenehmigungen und Sonderregelungen aus. Rechtsunsicherheiten beim Einsatz digitaler Tools nehmen zu; der Weiterbetrieb bewährter digitaler Services ist nicht gesichert. Viele Errungenschaften der Digitalisierung von Lehre & Lernen drohen verloren zu gehen. Die Ausgestaltung zeitgemäßer Lehr-Lernszenarien, beispielsweise in hochschulübergreifend kooperativen oder internationalen Studiengängen, kann nicht ohne die Klärung der dringenden Rechtsfragen beim Einsatz digitaler Tools erfolgen. Jetzt geht es darum, einen Rahmen zu schaffen und Prozesse zu implementieren, die den rechtssicheren Einsatz digitaler Tools in der Lehre ermöglichen. Dabei muss eine Offenheit für neue Softwareentwicklungen und didaktische Innovationen bestehen bleiben. 

Bei aller Komplexität ist es sinnvoll, wenn Lehrende an Hochschulen einerseits im Hinblick auf Anforderungen des Datenschutzes und der technischen Infrastruktur sensibilisiert werden. Andererseits sind ihnen zusätzlich Möglichkeiten an die Hand zu geben, um für ihre didaktischen Szenarien niedrigschwellig klären zu können, welche Tools und Apps datenschutzkonform einsetzbar sind. An den Hochschulstandorten gibt es in der Regel schon geprüfte und bereitgestellte Tools. Diese sollte jede Hochschule den Lehrenden und Studierenden in Form einer Whitelist zugänglich machen. Darüber hinaus entwickeln Hersteller*innen kontinuierlich neue Angebote, deren Funktionen mitunter besser zum didaktischen Szenario passen oder neue innovative Funktionalitäten bieten. Ebenso wichtig ist daher eine einfache und schnelle Möglichkeit zur datenschutzrechtlichen Prüfung und eine transparente Kommunikation über dafür benötige Informationen. Zusätzlich müssen rechtskonforme Möglichkeiten geschaffen werden, um neue Tools erproben zu können, z.B. mit speziellen Experimentierklauseln. Die Fragebögen, Leitfäden und Hilfestellungen zur datenschutzrechtlichen Prüfung müssen verständlich und gut zugänglich sein.

2. Forderungen 

Wir, die Vorstände der Gesellschaft für Medien in der Wissenschaft (GMW) und der Deutschen Gesellschaft für Hochschuldidaktik e.V. (dghd) fordern auf, dass die oben beschriebene Problematik mehr Beachtung findet und angegangen wird, um konkrete, in der Praxis anwendbare Lösungen zu erarbeiten:

1) Zusammenarbeit fördern

Die Datenschutzbeauftragten der Hochschulen sind bereits institutions- und länderübergreifend vernetzt. Ebenso muss ein intensiver Austausch mit beratenden Einrichtungen und der Hochschul- sowie Mediendidaktik stattfinden. 

Dafür sollte aus unserer Sicht (hochschulintern und/oder -übergreifend) eine Arbeitsgruppe eingesetzt werden, die gemeinsame Prozesse mit Prüfkriterienlisten entwickelt, diese teilt und weiterentwickelt. Alle beteiligten Stakeholder aus den Bereichen Didaktik, Technik und Datenschutz/-sicherheit müssen in dieser Arbeitsgruppe einbezogen sein. Aktuell ist es wie oben beschrieben, dass z.T. jede Hochschule jedes Tool einzeln einen kompletten Prüfprozess, ggf. mehrere für verschiedene Anwendungsfälle, durchlaufen lässt.

2) Transparenz und Vertrauen gewährleisten

2a) Bewertungskriterien

Es ist aus unserer Sicht wichtig, dass die Kriterien, nach welchen die Datenschutzkonformität solcher Tools für (teil-)digitalisierte Lehr-Lernsettings bewertet wird, in Form von Prüfkriterienlisten offen zugänglich sind. Dabei sollten die Listen auch Ausschlusskriterien klar benennen und ein leicht nachvollziehbares Bewertungssystem inklusive Gewichtung der einzelnen Kriterien beinhalten. Insbesondere die Abwägung einzelner Kriterien nach didaktischen, technischen oder rechtlichen Gesichtspunkten muss möglich sein, sofern diese keine Ausschlusskriterien darstellen. Die Bewertung muss sich auf eine konkrete Version der Software und der dazugehörigen Datenschutzbestimmungen beziehen und darf nicht pauschal gefällt werden. Eine solche Prüfliste, mit deren Hilfe die Tools hinsichtlich der Aspekte Datenschutz und Datensicherheit überprüft werden, sollten Expert*innen aus den Bereichen Didaktik, Technik und Datenschutz/-sicherheit gemeinsam erstellen.

2b) Prüfprozesse

Ebenso ist es sehr sinnvoll, wenn Prüfprozesse und -ergebnisse (in den bestehenden Netzwerken) transparent eingesehen werden können. Bewertet bspw. ein*e Datenschutzbeauftragte*r einer Hochschule ein Tool als für den Einsatz an der Hochschule geeignet, obwohl einige Punkte der Kriterienliste ggf. kritisch und andere komplett unbedenklich eingeschätzt werden, dann sollte diese Einschätzung geteilt werden. 

2c) Einbezug von Softwareanbieter*innen

In die Prüfprozesse sollen auch die Softwareanbieter*innen einbezogen werden, indem diese relevanten Informationen transparent bereitstellen. Dabei können auch Gütesiegel, Zertifikate wie vom Projekt DIRECTIONS geplant helfen. Auch für die Erarbeitung der unter 2a) genannten Bewertungskriterien sollte der Dialog mit Softwareanbieter*innen gesucht werden.

3. Synergien erzeugen und Übertragbarkeit sicherstellen

Durch unsere Forderungen hinsichtlich der Zusammenarbeit und Transparenz bei Prüfprozessen entstehen große Synergien. Perspektivisch kann redundante Arbeit vermieden und eine zeitnahe Entscheidung für gewünschte Tools getroffen werden. Bei der Neuentwicklung von Tools sollten von Anfang an offen zugängliche Kriterienlisten berücksichtigt werden, die auch beim Abschluss von Verträgen mit Softwareanbieter*innen hilfreich sind. Relevante Dokumente (z. B. neu zu entwickelnde Checklisten, Schulungsmaterialen etc.) sollten als OER unter CC Lizenz zur Verfügung gestellt werden. 

Wir laden alle Interessierten ein, sich den Forderungen dieses Positionspapiers anzuschließen. 

Liste der Unterzeichner/innen

(in alphabetischer Reihenfolge)

  1. Abke, Jochen (TH Lübeck, Vizepräsident)
  2. Arndt, Christiane
  3. Backhaus, Martin (Technische Universität Ilmenau)
  4. Baldus, Niko (Universität Mannheim)
  5. Blessing, Axel (PH Schwäbisch Gmünd)
  6. Bodamer, Konstantin (Musikhochschule Mannheim)
  7. Böttger, André (Hochschule Weihenstephan-Triesdorf)
  8. Brennecke, Katrin (Hochschule Mittweida)
  9. Bremer, Claudia (GMW-Vorstand, Sprecherin der AG Digitale Medien der DGHD)
  10. Clausen, Anke (Universität Greifswald, Digitale Lehre (Rektorat))
  11. Clauss, Alexander (Arbeitskreis E-Learning der Landesrektorenkonferenz Sachsen)
  12. Culjak, Anna (Fachhochschule Bielefeld)
  13. Deimann, Markus (Landesportal ORCA.nrw)
  14. Dörich, Andreas (OnCampus GmbH)
  15. Drasdo, Katja (Leitung E-Learning Zentrum HWR Berlin)
  16. D’Souza, Thomas (Geschäftsstelle der Studienkommission für Hochschuldidaktik an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg (GHD))
  17. Eder, Thomas (HS Bochum)
  18. Eichenauer, Ulrike (Jade Hochschule)
  19. Eichhorn, Michael (Goethe-Universität Frankfurt, Sprecher AG Digitale Medien und Hochschuldidaktik der dghd)
  20. Engel, Alexandra (HAWK)
  21. Engelhardt, Nicole (FernUniversität in Hagen)
  22. False, Jana (Technische Universität Ilmenau)
  23. Feldmann, Birgit (FernUniversität in Hagen, Digitale Hochschule NRW)
  24. Fernandes, Gabriela (TU Berlin)
  25. Fisseler, Björn (FernUniversität in Hagen)
  26. Fritsch, Teresa (Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt)
  27. Fritsch, Lisa (Universität Hohenheim)
  28. Funk, Sabine
  29. Gausche, Silke (Ostfalia HaW)
  30. Geigenmüller, Claudia (FH Polizei Sachsen-Anhalt)
  31. Gerjets, Daniel (oncampus)
  32. Gertzen, Miriam (Universität zu Köln, Zentrum für Hochschuldidaktik)
  33. Giesbert, Andreas (FernUniversität in Hagen)
  34. Gießmann, Ursula (Universität zu Köln, Zentrum für Hochschuldidaktik)
  35. Gillen, Julia (Leibniz Universität Hannover, Vizepräsidentin für Studium und Lehre)
  36. Grünig, Hansjörg (Kantonsschule Zug Gymnasium, Leiter Arbeitsgruppe ICT)
  37. Hadam, Ann-Christine (Hochschule Fulda)
  38. Hägele, Gabriele (Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg)
  39. Hafer, Jörg (Universität Potsdam, GMW-Vorstand)
  40. Hartel, Peter (FH Bielefeld, Prodekan Studium und Lehre)
  41. Haselhorst, Lukas (Universität Greifswald)
  42. Hawlitschek, Anja (Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg)
  43. Heinecke, Michael (Universität Hamburg)
  44. Hemsing, Sabine
  45. Herrmann, Thomas (Universität Duisburg-Essen)
  46. Himpsl-Gutermann, Klaus (Pädagogische Hochschule Wien, GMW-Vorstand)
  47. Hoffmann, Marcel
  48. Hoppe, Christian (TU Darmstadt)
  49. Hunze, Guido (WWU Münster)
  50. Jeremias, Xenia (TH Wildau)
  51. John, Natalie (Leibniz-Institut für Wissensmedien/e-teaching.org)
  52. Kaczko, Eva (Universität Innsbruck)
  53. Kasperski, Andreas (Universität Leipzig)
  54. Kater, Cornelis (Leibniz Universität Hannover)
  55. Kehrer, Mareike (Leibniz-Institut für Wissensmedien)
  56. Keyser, Johannes (JLU Gießen)
  57. Kiesendahl, Jana (Digitale Lehre, Universität Greifswald)
  58. Kirberg, Silke (HS Niederrhein, Referentin für eLearning)
  59. Kleen, Gabi (Ostfriesische Landschaft, Kompetenzzentrum für Lehrkräftefortbildung)
  60. Klein, Benedikt (Justus-Liebig-Universität Gießen, HessenHub)
  61. Knurr, Moritz (Universität Paderborn)
  62. Koberski, Marleen (Stiftung Universität Hildesheim)
  63. Köhler, Thomas (Technische Universität Dresden, GMW-Vorstand)
  64. Königstein, Katja (HAW Hamburg)
  65. Körner, Jasmin (Universität Ulm – Kompetenzzentrum eEducation in der Medizin BW)
  66. Krauß, Susanne (PH Ludwigsburg)
  67. Kroll, Markus (DH.NRW)
  68. Langen, Martin
  69. Langkau, Thomas (Fachhochschule Dortmund)
  70. Lamm, Helge (Europa-Universität Flensburg)
  71. Lamprecht, Marcus (Universität Duisburg-Essen)
  72. Lauer, Kirsten (Frankfurt University of Applied Sciences)
  73. Lilienthal, Jonas (FH Münster)
  74. Lingelbach, Jan (Hochschule Fulda)
  75. Lohmann, Michael (Universität Hamburg)
  76. Lohner, David (Karlsruher Institut für Technologie (KIT), dghd-Vorstand)
  77. Lutz, Susanne (TH Wildau – Koordination Hochschuldidaktik)
  78. Magdowski, Mathias (Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg)
  79. Matejka, Evelin (Ernst-Abbe-Hochschule Jena)
  80. Mateo, Carmen
  81. Matt, Andreas (Universität Siegen)
  82. Mauch, Martina (Leitung Kompetenzzentrum Digitale Medien der BHT)
  83. Mbak, Simone (Leibniz-Institut für Wissensmedien / e-teaching.org)
  84. Meier, Urs (Kantonsschule Zug)
  85. Metag, Sebastian (eTeach-Netzwerk Thüringen)
  86. Mey, Susanne (HWR Berlin)
  87. Meyer, Susanne (Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Vizepräsidentin für Studium und Lehre)
  88. Mitter, Marion
  89. Möller, Franca (Clinic for Birds, Reptiles, Amphibians and Fish)
  90. Mörth, Martina (Berliner Zentrum für Hochschullehre)
  91. Müller, Barbara (Universität Freiburg)
  92. Müller, Melanie (Universität Siegen)
  93. Naumer, Birgit (TH Rosenheim)
  94. Neiske, Iris (Sprecherin der AG Digitale Medien der DGHD)
  95. Nolden, Waltraud (FH Polizei Sachsen-Anhalt)
  96. Noll-Hussong, Michael
  97. Ochmann, Nadine (Universität Bremen)
  98. Patka, Kiron (FernUni Hagen)
  99. Peetz, Angela (Universität Hamburg)
  100. Peters, Corinna (Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW Hamburg)
  101. Plankenhorn, Marius (Hochschule Konstanz)
  102. Pohl, Hans-Martin (Sprecher der AG Digitale Medien der DGHD)
  103. Ramic, Hannah (HAW Hamburg)
  104. Rasch, Sabine (HAW Hamburg, Projekt KOMWEID)
  105. Rauch, Augustin (Justus-Liebig-Universität Gießen, Hessen-Hub)
  106. Reiff-Stephan, Jörg
  107. Richardt, Carolin (Hochschule Geisenheim University)
  108. Riebeck, Sindy (TU Dresden)
  109. Rischke-Neß, Janine (Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin)
  110. Rosenkranz, Josef (FH Aachen)
  111. Rückmann, Jana (Charité Universitätsmedizin Berlin)
  112. Salm, Martina (Zentrum für Multimedia in der Lehre der Universität Bremen)
  113. Schaefermeyer, Bernhard (Bergische Universität Wuppertal)
  114. Schaub, Susanne (Universität Basel)
  115. Schermeier, Sabine (HafenCity Universität Hamburg)
  116. Schmidt, Rebekka (Universität Paderborn)
  117. Schmidt, Sarah (GU Frankfurt)
  118. Schödel, Christine (Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg)
  119. Schöppner, Volker (Universität Paderborn)
  120. Scholz, Julia (Jacobs University Bremen)
  121. Scholz, Markus (Zentrum für multimediales Lehren und Lernen der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg)
  122. Schotemeier, Sarah (WWU Münster)
  123. Schulz, Susann (TH Wildau)
  124. Schumacher, Eva-Maria (Moderatorin der AG Trainer*innen/dghd)
  125. Schwalbe, Christina (Universität Hamburg)
  126. Serwe, Sascha (Fernuniversität in Hagen)
  127. Socher, Rolf (Technische Hochschule Brandenburg, Vizepräsident)
  128. Sperl, Alexander (FernUniversität in Hagen)
  129. Stecher, Dorle
  130. Stegemerten, Berthold (HS Niederrhein, Vizepräsident für Studium und Lehre)
  131. Strauch-Davey, Anette – UB Hildesheim, U Hildesheim
  132. Stürmer, Stefan (FernUniversität in Hagen)
  133. Stützer, Cathleen (TU Dresden)
  134. Tan, Wey-Han (HAW Hamburg)
  135. Thielsch, Angelika (Georg-August-Universität Göttingen)
  136. Thillosen, Anne (Leibniz-Institut für Wissensmedien / e-teaching.org, GMW-Vorstand)
  137. Tomaschko, Florian (Technische Hochschule Rosenheim)
  138. Trapp, Anne
  139. Vanvinkenroye, Jan (Gesellschaft für Medien in der Wissenschaft e.V. / Universität Stuttgart)
  140. Wegmann-Amrehn, Konstanze (JLU)
  141. Weichsel, Daniel (Karlsruher Institut für Technologie)
  142. Wefelnberg, Marianne (Universität Duisburg-Essen)
  143. Wengert, Pascal (Justus-Liebig-Universität Gießen)
  144. Wengler, Katja (Duale Hochschule Baden-Württemberg)
  145. Weygandt, Benedikt (Freie Universität Berlin)
  146. Wichmann, Stephanie (TUHH – Zentrum für Lehre und Lernen)
  147. Willemer, Marie-Christin (Medizinische Fakultät Dresden)
  148. Wipper, Anja (TU Berlin)
  149. Wirthmüller, David (WWU Münster)
  150. Wittan, Anna-Janina (Hochschule RheinMain)
  151. Wittenborg, Tim (Uni Paderborn)
  152. Wolf, Heiko (Universität Kassel)
  153. Wolters, Christian (Sprecherteam AK eDidaktik SH, Universität zu Lübeck)
  154. Zorn, Isabel (TH Köln)