Leitlinien für die Auswahl von Beiträgen zu GMW-Jahrestagungen

Am 7. Oktober 2011 hat der GMW-Vorstand die Beschreibung des bisherigen Verfahrens zur Begutachtung und Selektion von GMW-Tagungsbeiträgen (Präsentationen) zur Kommentierung durch die GMW-Community hier im Blog zur Verfügung gestellt. Ein herzliches Dankeschön an alle, die Kommentare verfasst haben!

Der GMW-Vorstand diskutierte in Wien bei der Sitzung vom 11. November 2011 die Änderungs- und Ergänzungsvorschläge der Community. Er arbeitete sie in die nun hier vorliegende zweite Version der Leitlinien ein. Der Vorstand entschied sich dafür, das bisherige Vorgehen mit Blindbegutachtung beizubehalten.

Der GMW-Vorstand bittet die GMW-Community, zur Version 2.0 vor dem 13. Dezember 2011 nochmals Stellung zu nehmen (Kommentierung im Blog). An der Vorstandssitzung vom 13. Dezember 2011 möchte der Vorstand die Leitlinien finalisieren. Anschliessend wird er sie den Tagungsausrichterinnen und –ausrichtern zukommen lassen.

Begutachtungsverfahren_GMW_Tagungen_v2.0

2 Gedanken zu „Leitlinien für die Auswahl von Beiträgen zu GMW-Jahrestagungen

  1. Gabi Reinmann

    Hallo zusammen,

    ich finde sehr schade, dass man nicht mal versucht, andere Wege zu gehen und zumindest mal auszuprobieren, was passieren würde, wenn man die Reviews transparent macht. Ich meine, es geht ja nicht um große Fördergelder, sondern um einen Tagungsbeitrag, da wäre ein bisschen Mut zur Veränderung aus meiner Sicht vertretbar (denn natürlich kann so was auch scheitern – es käme halt auf einen Versuch an). Aber gut: Das ist jetzt halt so entschieden worden.

    Große Probleme habe ich mit einigen der Kriterien bzw. deren Trennschärfe der folgenden Kriterien:

    1. Inhalt: Wie interessant und wichtig sind die Inhalte des Beitrags grundsätzlich? Wird ein relevanter Bezug zu den inhaltlichen Schwerpunkten der Tagung deutlich gemacht und inhaltlich begründet?
    2. wissenschaftliche Relevanz: Ist der Beitrag wissenschaftlich relevant in Bezug auf das Tagungsthema? Ist er nach wissenschaftlichen Kriterien abgefasst, beinhaltet er nebst z. B. einer deskriptiven Projektvorstellung auch eine wissenschaftlich relevante Fragestellung, Angaben zum Untersuchungsgegenstand und zur Untersuchungsmethode?
    3. inhaltliche Relevanz: Hat der Beitrag eine erhebliche inhaltliche Bedeutung für die Theorie und/oder die berufliche Praxis der Tagungsteilnehmerinnen und -Teilnehmer?
    4. Originalität: ist der Beitrag inhaltlich originell? Weist der Beitrag einen gewissen / einen hohen Innovationsgrad auf?

    Zunächst einmal habe ich immer schon Probleme, die Relevanz, Interessantheit und Originalität eines Beitrags auseinanderzuhalten. Interessant findet man ja gemeinhin nur das, was man noch nicht kennt, was dann auch relativ wahrscheinlich eine gewisse Originalität hat (vorausgesetzt, am hat einen guten Überblick und kann einschätzen, was neu und damit interessant ist). Den Unterschied zwischen „wissenschaftlicher“ und „inhaltlicher“ Relevanz habe ich ehrlich gesagt nicht verstanden. Zudem habe ich große Probleme mit den Erläuterungen: Ob ein Beitrag nach wissenschaftliche Kriterien verfasst ist, gehört z.B. eher zur Darstellung und nicht zur Relevanz. Ob ein Beitrag „erhebliche“ Bedeutung für die „Theorie … der Tagungsteilnehmer“ hat, ist eine seltsame Frage, denn woher soll der Gutachter wissen, welche „Theorie“ (Alltagstheorie?) die Teilnehmer vertreten – oder ist die disziplinäre Herkunft inklusive theoretischer Hintergründe gemeint? Die „Passung“ zum Tagungsthema taucht zweimal auf, ohne als Passung bezeichnet zu werden – es ist nun ein Kriterium bei der wissenschaftlichen und bei der inhaltlichen Relevanz. Bei der wissenschaftlichen Relevanz wird von „Projektvorstellung“ gesprochen: Was aber, wenn jemand kein Projekt beschreibt, sondern einen theoretischen Beitrag liefert?
    Der letzte Punkt (Empfehlung) sollte doch letztlich das Fazit bzw. die Folgerung sein. Warum ist das denn jetzt ein „Kriterium“?

    Ich halte diese „Neuerungen“ für nicht überzeugend: Ich verstehe sie schlichtweg nicht. Da würde ich eher zu den bestehenden Begutachtungskriterien zurückkehren.

    Gabi

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